Obwohl wir die Glaubens- und Religionsfreiheit in der Verfassung verankert haben, geniessen unsere Landeskirchen viele Privilegien. Der Staat zieht für sie die Steuern ein, finanziert die theologischen Falkultäten an den Unis, die Verfassung beginnt mit der Präambel „Im Namen Gottes…“, Geistliche leisten in Careteams Beistand, bei Katastrophen gibt es Gedenkgottesdienste usw.
Dass die christlichen Kirchen in unserer christlichen Kultur tief in den sozialen und politischen Strukturen verankert sind, ist aus der geschichtlichen Entwicklung heraus verständlich. Deshalb reagieren viele Kirchenvertreter gereizt, wenn ihre Sonderstellung hinterfragt wird. Schliesslich hat die öffentliche Religionskritik keine Tradition. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass sich die kirchlichen Institutionen zuerst daran gewöhnen müssen. Oft klammern sie sich aber zu sehr an ihre Privilegien und vergessen die Glaubensfreiheit.
Manche christliche Würdenträger oder Institutionen verstehen sich als eine Art Staat im Staat. Ein Stück weit verständlich, kennen wir doch die Trennung Kirche und Staat nicht. In den 80-er Jahren wurde eine solche mit 79 Prozent Nein-Stimmen wuchtig verworfen. Inzwischen haben sich aber viele Gläubige aus den Kirchen geschlichen, und es könnte sein, dass diese Trennung dereinst angenommen würde. Deshalb wäre es angezeigt, dass die Landeskirchen mehr Toleranz markieren würden. Viele tun dies, manche aber nicht, wie die Vorgänge rund um die Plakataktion der Freidenker zeigt. Ich füge deshalb den Artikel an, den ich im TA publiziert habe:
Dürfen Freidenker behaupten, es gebe wahrscheinlich keinen Gott? In Zug nicht. Das sei ein öffentliches Ärgernis, entschied der Stadtrat. Nun droht ihm eine Klage.
Ende Oktober wird die Vereinigung der Freidenker in der Deutschschweiz rund 250 Plakate im Weltformat auf öffentlichem Grund aufkleben lassen. Die Botschaft der Skeptiker: «Da ist wahrscheinlich kein Gott. Also sorg dich nicht – geniess das Leben.»
Der Spruch sorgt für heftige Diskussionen, bevor ihn die Passanten zu Gesicht bekommen. 10 dieser Plakate werden nämlich keinen Standplatz finden. Der Stadtrat von Zug hat diese Woche beschlossen, die Botschaft der Freidenker zu verbieten. Sie ist seiner Meinung nach der Bevölkerung nicht zuzumuten. «Im katholischen Zug mit den vielen Kirchen und Klöstern können solche Plakate ein öffentliches Ärgernis erregen», sagt Stadtschreiber Arthur Cantieni zum Entscheid der Zuger Stadträte.
Minarett-Plakat genehmigt
An der gleichen Sitzung hat dieselbe Exekutive entschieden, das Plakat zur Minarett-Initiative auf öffentlichem Grund zuzulassen. Dieses Plakat sei wohl verletzend, womöglich rassistisch, räumt der Stadtschreiber ein. Der Stadtrat habe aber das Initiativrecht nicht tangieren wollen. Cantieni ist sich aber bewusst, dass die beiden Entscheide nicht konsequent und für viele nur schwer nachvollziehbar sind. Dennoch hat die Stadtregierung das Plakat der Freidenker ohne eingehende Diskussion verboten.
Die Zuger Baudirektorin Andrea Sidler (CVP) verteidigt den Entscheid. Der Aushang sei zu provokativ und ein Affront für die Gläubigen. Dabei konzentriert sie sich nicht auf die Aussage, es gebe keinen Gott. Sie stört sich vor allem daran, dass das Plakat die Aussage enthält, Gläubige würden das Leben nicht geniessen. Unterstützung erhält die Stadträtin von der katholischen Kirche Zug.
Eine besondere Note bekommt der Zuger Entscheid, weil Luzern wenige Tage zuvor in der gleichen Sache anders entschieden hatte. Zwar hatten die Behörden die Plakate ursprünglich ebenfalls verboten. Doch nach dem Protest der Freidenker holte die Luzerner Stadtregierung den Rat der Landeskirchen ein. Als sich diese gelassen gaben und im Plakat keinen Angriff auf ihren Glauben erkannten, machten die Luzerner Behörden einen Rückzieher; jetzt lassen sie die Plakate in ihrer Stadt doch zu. Somit stehen die Zuger mit ihrem negativen Entscheid schweizweit isoliert da.
«Glauben nicht nehmen»
Die Freidenker erklären, der Zuger Stadtrat verletze mit seinem Verbot die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Meinungsfreiheit. Eine Allianz der Religiösen wolle jede Kritik an den Religionen und dem christlichen Glauben unterdrücken und die Freidenker diskreditieren. «Wir wollen niemandem den religiösen Glauben wegnehmen», wehrt sich Reta Caspar, Leiterin der Freidenker -Geschäftsstelle. Sie erwartet aber auch, dass ihre aufklärerische Haltung respektiert werde.
Brisant bei der Luzerner Kehrtwende ist, dass die Freidenker ausgerechnet von den Landeskirchen Unterstützung erhalten haben. Eine unheilige Allianz oder ein Akt kirchlicher Toleranz? Reta Caspar winkt ab: «Das hat nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern mit Eigennutz.» Hätten sich die Kirchen gegen ihre Plakate ausgesprochen, wäre der Entscheid laut Caspar allenfalls auf sie zurückgefallen. Dann hätten sie damit rechnen müssen, dass auch ihre Werbung auf öffentlichem Grund angegriffen worden wäre, ist sie überzeugt.
Die Auseinandersetzung um die Plakate der Freidenker hat Gläubige animiert, die mediale Aufmerksamkeit auch für ihre Zwecke zu nutzen. Die evangelische Markuskirche in der Stadt Luzern erklärt wie die Landeskirchen, sie akzeptiere die Kampagne der Freidenker als freie Meinungsäusserung, und lanciert flugs eine eigene Aktion. Die evangelische Freikirche hat ein grosses Plakat geschaffen, das sie morgen Sonntag an den Kirchenturm hängen will. In Abwandlung des Spruchs der Freidenker steht darauf: «Da ist bestimmt ein Gott – also sorg dich nicht, er sorgt für dich.»
Wie kommt es, dass Städte wie Luzern und Zug Plakatwerbung verbieten können? Diese haben wie auch andere Kommunen eine Vereinbarung mit der Plakatgesellschaft APG. Danach muss die Firma heikle Aushänge den Behörden zur Genehmigung vorlegen. Befürchten diese, ein Plakat könnte ein öffentliches Ärgernis erregen, dürfen sie es verbieten. Die Verantwortung tragen dann die Behörden.
Die Freidenker wollen den Entscheid der Zuger Stadtregierung nicht hinnehmen. «Mit dem Verbot unserer Plakate verletzt der Stadtrat öffentliches Grundrecht», ist die ausgebildete Juristin und Freidenkerin Reta Caspar überzeugt. Deshalb will ihre Vereinigung rechtlich gegen das Verbot vorgehen.
Ihre Erfolgschancen stehen nicht schlecht, wie Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter von der Universität Zürich bestätigt. Das Plakat enthalte eine Äusserung mit transzendentalem Inhalt. Nach Ansicht des Experten fällt dieser in den Schutzbereich der Religionsfreiheit.
Scheinheilige Zuger?
Für die Freidenker ist die Haltung der Zuger Stadtregierung scheinheilig oder bigott. So habe der Stadtrat nie geprüft, ob die Plakate mit den grossen blauen Bibelsprüchen der Agentur C die religiösen Gefühle religionskritischer Personen verletzen würden. Tatsächlich bringen freikirchliche Kreise dieser Agentur regelmässig unzählige übergrosse Poster an und geben Millionen für Bibelpropaganda aus. Ein Beispiel: «Jesus Christus spricht: Wer an mich glaubt, der hat das ewige Leben.» Gegründet hatte die Agentur der ehemalige Inhaber der Firma Sipuro, Heinrich Rohrer.
«Wir hoffen, dass die frommen Kreise unsere Plakate nicht verschandeln», sagt Reta Caspar. «Genau so, wie wir die Bibelzitate respektiert haben.» Ihre Befürchtungen scheinen begründet zu sein, wird sie doch heute schon in anonymen Mails beschimpft und verhöhnt. Teilweise enthalten sie Drohungen.
Der Name der Freidenker -Vereinigung (FVS) ist Programm. Sie will das «freie und kritische Denken aufgrund einer humanistischen und wissenschaftsorientierten Weltanschauung und Ethik fördern». Die Freidenker sind überzeugt, dass ein dogmatischer Glaube das freie Denken und das Bewusstsein einschränkt. Ihr Kernthema ist die Trennung von Kirche und Staat. Die Freidenker würden gern eine entsprechende Initiative ergreifen, doch sie vermuten, dass ihr Anliegen momentan kaum eine Chance hätte. Deshalb versuchen sie, das Terrain mit Aufklärungskampagnen zu ebnen.
Die kritische Geisteshaltung gegenüber etablierten Kirchen trägt den Freidenkern immer wieder Ungemach ein. Sie werden gern als verbissene Atheisten dargestellt. «Wir vertreten ein humanistisches Weltbild, propagieren aber keinen Atheismus», sagt Grazia Annen, Präsidentin der Sektion Zentralschweiz. «Nur gut die Hälfte unserer Mitglieder bezeichnet sich als Atheisten. Viele sind Agnostiker oder Pantheisten. Wir missionieren auch nicht, unser Anliegen ist die Aufklärung.»
Der erste Freidenker -Klub wurde 1870 in Zürich gegründet. Bekanntestes Mitglied war der Psychiater Auguste Forel (1848-1931), der der Psychiatrischen Klinik Burghölzli zu einem grossen Renommee verholfen hat.
Die Schweizer Vereinigung wurde 1908 gegründet. Als August Richter im gleichen Jahr in Luzern eine Sektion gründen wollte, wurde er verhaftet und wegen Gotteslästerung zu zwei Monaten Haft verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil wieder auf.
Heute umfasst die Freidenker -Vereinigung 13 Sektionen mit rund 1500 Mitgliedern. Sie organisieren Referate mit bekannten kritischen Denkern und widmen sich der Aufklärung. Weiter bieten die Freidenker weltliche Rituale wie Geburten, Heiraten und Begräbnisse an. Dabei ist ihnen der Sinn für spirituelle Anliegen nicht fremd.